Verkaufs- und Lieferbedingungen
Angebote verstehen sich freibleibend, wobei die hierin angegebenen Preise auf Material- und Lohnkosten basieren, die am Tage der Angebotsabgabe gültig sind. Sollten bis zum Tage der Lieferung Material- oder Lohnkostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns bei der Rechnungslegung eine entsprechende Angleichung der Preise vor.
Aufträge gelten erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen. Rechnungen sind schriftlichen Auftragsbestätigungen gleichzusetzen.
Lieferzeiten in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind freibleibend und werden nach Möglichkeit eingehalten. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk oder Lager geliefert zu berechnen. Ereignisse höherer Gewalt, wie Mobilmachung, Krieg, Streik und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Ein- und Ausfuhrverbote, Feuer, Sperrung von Eisenbahnlinien und andere unvorhersehbare Ereignisse, die uns die Erfüumlllung der übernommenen Verpflichtungen bei uns oder Zulieferanten erschweren oder selbst unmöglich machen, geben uns das Recht, nach unserer Wahl eine entsprechender Verlängerung der Lieferzeiten zu beanspruchen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Käufer irgendwelche Entschädigungen daraus herleiten kann. Ebenso sind wir zur Ersatzbeschaffung nicht verpflichtet.
Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn frachtfreie, fob oder cif Lieferungen vereinbart worden sind. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Anweisung des Käufers durch uns nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Nach unbeanstandeter Übernahme der Sendung durch den Frachtführer ist jede Haftung des Verkäufers wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen ausgeschlossen. An Bedingungen der am Versand beteiligten Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Käufer gebunden.
Maße und Gewichte. Die im Versand oder Lager festgestellten Abmessungen, Gewichte und Stückzahlen sind für die Rechnungsausstellung maßgebend.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Transportversicherung wird nur abgeschlossen, wenn es ausdrücklich vom Käufer zu seinen Lasten gewünscht und von uns schriftlich bestätigt wurde.
Zahlung. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir befugt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über Bankdiskont in Anrechnung zu bringen und den Käufer für jeden Verzugsschaden verantwortlich zu machen. Zahlung hat unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung zu erfolgen. Schecks und Wechsel, deren Annahme wir uns vorbehalten, werden nur vorbehaltlich der Gutschrift angenommen. Verzugszinsen und Diskontspesenbelastungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers und sind stets sofort zahlbar.
Verzug. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder nach Abschluss uns bekannt gewordener Umstände, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und der Zahlungsbereitschaft des Käufers entstehen lassen, z.B. ungünstige Auskünfte, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren oder des Konkurses über das Vermögen des Käufers, Wechselproteste, nicht bedingungsgemäße Zahlung aus anderen Abschlüssen und Lieferungen usw. berechtigen uns ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, Rückgabe der Ware zu verlangen, wobei die Kosten des Rücktransportes vom Käufer zu tragen sind. In den vorgenannten Fällen tritt ferner die sofortige Fälligkeit aller Forderungen ein; wir sind auch berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unserer Warenlieferung getilgt hat. Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist dem Käufer grundsätzlich untersagt. Von der Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns geliefert Ware – gleich in welchem Zustand – so tritt hierdurch bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferung die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Gewährleistung wird in der Form übernommen, dass wir für die Verwendung bester Materialien sowie für sorgfältige Ausführung garantieren.
Beanstandungenwerden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Das Gleiche gilt für Mängelrügen, wobei wir von uns als berechtigte Mängel in angemessener Frist beseitigen, jedoch entfallen auch hier jegliche Schadensersatzansprüche seitens des Käufers. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder ausreichend gewesen sei. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Listen, Maßblättern, Zeichnungen usw. sind nicht verbindlich für die Ausführung.
Abmachungen telefonischer oder mündlicher Art bedürfen zur rechtsverbindlichen Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Vorstehende Bedingungen sind in allen Fällen für beide Teile verbindlich, sofern nicht ausdrücklich hiervon abweichende Bedingungen schriftlich festgelegt wurden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Pflichten ist der Sitz unserer Firma.