Der Gebäudesektor ist Europas größter Energieverbraucher und wesentlich für die Klimaziele der Europäischen Union. Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) (EU/2024/1275) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und ist bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Null-Emissions-Gebäude (ZEB) sollen der neue Standard werden. Dieser Artikel stellt die maßgeblichen Entwicklungen, Standards und Richtlinien zu Null-Emissions-Gebäuden dar und zeigt, wie die Luftfiltersysteme der Neidert Luftfiltertechnik GmbH die Umsetzung in Planung, Bau und Betrieb unterstützen.

Einführung in Null-Emissions-Gebäude

Der Gebäudesektor spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaziele der EU. Um Emission und den Energieverbrauch deutlich zu senken, rückt das Konzept des Null-Emissions-Gebäudes immer stärker in den Fokus. Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand in der EU klimaneutral sein.

Niedrigstenergiegebäude (Nearly-zero energy buildings / nZEB)

Niedrigstenergiegebäude wurden als Standard für Neubauprojekte eingeführt (Richtlinie 2010/31/EU). Seit 2020 müssen in der EU grundsätzlich alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Ein nZEB weist eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz auf; der nahezu null bzw. sehr geringe Energiebedarf wird zu einem sehr wesentlichen Anteil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt, vorzugsweise vor Ort oder in der Nähe.

Zur Deckung des geringen Restenergiebedarfs können neben gebäudeintegrierten Erzeugungsanlagen auch erneuerbare Energiegemeinschaften sowie effiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme eingesetzt werden (gemäß den Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie in der Fassung von 2023).

Null-Emissions-Gebäude (Zero-emission buildings)

Ein Null-Emissions-Gebäude (ZEB) ist ein Gebäude mit sehr hoher Energieeffizienz, ohne Vor-Ort-CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen und mit sehr geringem Energiebedarf. Der verbleibende jährliche Gesamtprimärenergiebedarf wird grundsätzlich durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt – vorzugsweise vor Ort oder in der Nähe. Das kann z. B. über Energiegemeinschaften sowie durch erneuerbare Energie und Abwärme aus effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen passieren.

Der ZEB-Standard löst damit die seit 2020 geltende Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (NZEB) als Neubau-Standard ab. Darüber hinaus erhöhen Null-Emissions-Gebäude die Systemflexibilität.

  • Dezentrale Erzeugung erneuerbarer Energie auf Gebäude- oder Quartiersebene
  • Elektrische und thermische Speicher
  • Lastmanagement und intelligentes Laden

Diese Maßnahmen reduzieren Lastspitzen, senken den Bedarf und verbessern die Versorgungssicherheit.

Die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275), im Mai 2024 verabschiedet, verschärft die Anforderungen an Neubauprojekte: Ab 1. Januar 2028 müssen neue Gebäude im Eigentum öffentlicher Stellen, ab 1. Januar 2030 alle übrigen Wohn- und Nichtwohngebäude als Null-Emissions-Gebäude ausgeführt werden (Ausnahmen möglich). Damit werden die Gebäudestandards konsequent am EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sowie am Energy-Efficiency-First-Prinzip ausgerichtet.

Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden

Gebäude sind der größte Energieverbraucher Europas und spielen eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung des Ziels der EU, bis 2050 als erster klimaneutraler Kontinent zu gelten. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275) verfolgt dabei zwei Kernziele:

  • ZEB-Neubau: Der Standard Null-Emissions-Gebäude gilt ab 1. Januar 2028 für neue Gebäude im Eigentum öffentlicher Stellen und ab 1. Januar 2030 für alle übrigen neuen Gebäude (definierte Ausnahmen vorbehalten).
  • Gebäudebestand 2050: Der bestehende Gebäudebestand soll bis 2050 schrittweise in einen emissionsfreien bzw. klimaneutralen Gebäudebestand überführt werden.

Zum Gesetzgebungsstand: Im Oktober 2022 einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zum Kommissionsvorschlag. Am 7. Dezember 2023 erzielten Rat und Parlament eine vorläufige politische Einigung. Im April 2024 hat der Rat die neuen Vorschriften endgültig angenommen. Bereits seit 2020 müssen alle neuen Gebäude in der EU als Niedrigstenergiegebäude (NZEB) errichtet werden. Diese Anforderung wird nun durch den verschärften ZEB-Standard ersetzt: ab 2028 für neue öffentliche Gebäude und ab 2030 für alle anderen Neubauprojekte.

Umsetzung & Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten

Die EU-Richtlinie (EU/2024/1275) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und ist bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür nationale Gebäuderenovierungspläne vorlegen. Diese ersetzen die bisherigen langfristigen Strategien und legen fest, wie der Gebäudebestand kosten- und wirkungsorientiert in Richtung emissionsfreier bzw. klimaneutraler Gebäude entwickelt wird. Dies umfasst Ziele und Maßnahmen zur Renovierung, Finanzierung/Förderung, Bekämpfung von Energiearmut, Ausbau erneuerbarer Energien (u. a. Solar) sowie Beratungs- und Qualifizierungsstrukturen. Die Europäische Kommission prüft die Pläne und überwacht die Fortschritte.

Quantifizierte Vorgaben

  • Wohngebäude: Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um mindestens 16 % bis 2030 und 20–22 % bis 2035 (davon ≥ 55 % durch Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude).
  • Nichtwohngebäude (MEPS): Einführung nationaler Mindestvorgaben, sodass bis 2030 mindestens die energieintensivsten 16 % der Nutzfläche und bis 2033 mindestens 26 % energetisch verbessert werden.

Die Umsetzung erfordert erhebliche Investitionen in Renovierung und Neubau, den gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, Gebäudeautomation/Monitoring sowie effiziente Förder- und Finanzierungsinstrumente. So wird der Gebäudesektor auf den Pfad zur Klimaneutralität bis 2050 geführt.

Zeitplan (kompakt)

  • 28. 05. 2024: Inkrafttreten der Richtlinie (EU/2024/1275)
  • Bis 29. 05. 2026: Umsetzung in nationales Recht (EPBD 2026)
  • Ab 2028: ZEB-Standard für Neubau im öffentlichen Eigentum
  • Ab 2030: ZEB-Standard für alle Neubauten
  • 2030/2033: MEPS-Vorgaben 16 %/26 %
  • 2035: Zielpfad Wohngebäude 20–22 %
  • 2040: Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Heiz-/Kälteanlagen
  • 2050: Klimaneutraler Gebäudesektor in der EU

Rolle der Luftfiltertechnik (Neubau & größere Renovierung)

Neidert Luftfiltertechnik bietet innovative Lösungen, die sich ideal in Neubauten integrieren lassen, um den Standard Null-Emissions-Gebäude zu erreichen. Durch den Einsatz modernster Filtertechnologien können Schadstoffe und Partikel effizient aus der Luft gefiltert werden, was nicht nur die Luftqualität verbessert, sondern auch zur Energieeffizienz von Gebäuden beiträgt.

  • Filtersysteme mit hoher Abscheideleistung und geringem Druckverlust (Δp) senken den Energiebedarf von Ventilatoren, reduzieren Emissionen und stützen die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
  • ISO-16890-konforme ePM-Konzepte (z. B. ePM1 als Hauptfilterstufe), optional Molekularfiltration (NO₂/Ozon/Gerüche) für urbane Nichtwohngebäude und sensible Wohngebäude.
  • Δp-geführte Wartung statt fixer Intervalle reduziert TCO und Endenergieverbrauch – ein messbarer Vorteil im Neubau und in der Renovierung beständiger Gebäude.

IEQ/IAQ & Gebäudeautomation (BACS): Für Nichtwohngebäude fordert die EU Mess-/Regelgeräte zur Überwachung und Regelung der IAQ; Leitlinien empfehlen CO₂, Temperatur, relative Feuchte und – wo relevant – PM2.5, zoniert nach Nutzung (Büros, Besprechungs-/Klassenräume). IEQ-Monitoring ist bis 29. 05. 2026 in der nationalen Ausgestaltung zu verankern.

FAQ

Gilt ZEB für alle neuen Gebäude?

Ja. Ab 2028 für öffentliche Gebäude, ab 2030 für alle übrigen Neubauten (Ausnahmen möglich).

Welche Kennzahlen sind neu im Energieausweis?

Das Treibhauspotenzial (GWP) über den gesamten Lebenszyklus wird ausgewiesen: ab 2028 für Gebäude > 1.000 m², ab 2030 für alle Neubauprojekte. Mitgliedstaaten sollen Grenzwerte und Fahrpläne ab 2027 festlegen.

Was ändert sich bei Heizen/Kühlen?

Förderstopp für allein mit fossilen Brennstoffen betriebene Kessel; Fahrpläne für den schrittweisen Ausstieg bis spätestens 2040. Wärmepumpen und Energie aus erneuerbaren Quellen sind zentrale Bausteine.

Welche IAQ-Parameter sind sinnvoll?

CO₂, Temperatur, relative Feuchte und PM2.5; BACS-Integration und Zonierung unterstützen Energieeffizienz und Klimaneutralität.

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Die erfolgreiche Umsetzung des Standards Null-Emissions-Gebäude (ZEB) erfordert klare Rahmenbedingungen, professionelles Energiemanagement und ausgereifte Gebäudetechnik. Mit energieeffizienten Filtersystemen, IAQ-Monitoring und regelkonformer Dokumentation lassen sich Treibhausgasemissionen und Primärenergieverbrauch im Neubau und bei der Renovierung messbar reduzieren.

Die Neidert Luftfiltertechnik GmbH unterstützt Sie bei der Filterinstallation, Ausschreibungstexten sowie der EU-konformen Nachweisdokumentation. Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Ihr Projekt vom Konzept bis zum Betrieb und bringen Ihr Null-Emissions-Gebäude verlässlich auf Kurs.